ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AUS- und WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen gibt es grundsätzlich keine Teilnahmebeschränkungen.
- Wir lehnen die Teilnahme von Personen ab, die Mitglieder von radikalen, rassis-tischen oder kriminellen Organisationen sind.
- Die Aufnahme in unsere Veranstaltungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei zu hoher Teilnehmerzahl versuchen wir, Ersatzveranstaltungen zu organisieren.
- Die Minimal- und Maximalanzahl der Teilnehmer ist entweder in den Veranstaltungsbeschreibungen festgelegt oder wird mit den Kunden direkt abgesprochen.
- Die Teilnehmer erhalten Teilnahmebestätigungen. Bei Lehrgängen ist eine 80-%-ige Anwesenheit erforderlich.
VERRECHNUNG UND ZAHLUNG
- Die Verrechung von Veranstaltungen erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung.
- Bei länger andauernden Lehrgängen erfolgt monatlich eine aliquote Verrech-nung.
- Bei Rücktritt und Stornierung werden keine Stornogebühren verrechnet.
- Bei mehreren Teilnehmern eines Unternehmens wird nur eine Gesamtrechnung erstellt.
- Die Bezahlung der Honorarnoten hat binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung in voller Rechnungshöhe zu erfolgen.
FÖRDERUNGEN
- Wir übernehmen keine Förderungsberatungen.
- Wir versuchen, auf spezielle Förderbedingungen Rücksicht zu nehmen, wenn wir von unseren Kunden rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden.
- Wir übernehmen keine Haftungen für die Förderung von Veranstaltungen, soweit wir nicht ausdrücklich auf die Förderbarkeit hinweisen.
- Die Abwicklung von Förderansuchen liegt ausschließlich bei unseren Kunden bzw. den Teilnehmern an unseren Veranstaltungen.
VERANSTALTUNGSORTE
- Die Veranstaltungsorte werden grundsätzlich von uns ausgewählt.
- Auf Kundenwünsche nehmen wir gerne Rücksicht, behalten uns jedoch vor, einen Veranstaltungsort abzulehnen.